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LG Düsseldorf: Vodafone muss irreführende TV-Werbespots für «Allnet-Flat»-Tarif unterlassen

Vodafone muss seine Fernseh-Werbespots für einen «Allnet-Flat»-Tarif künftig unterlassen. Das Landgericht Düsseldorf hat eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen wegen irreführender Werbung mit Urteil vom 29.08.2014 (Az.: 38 O 78/14) bestätigt, Vodafone hat daraufhin das Urteil als endgültige Regelung anerkannt. Vodafone hatte ein Angebot als «für alle Kunden» beworben, es tatsächlich aber nur Bestandskunden unterbreitet. Dies hat die Wettbewerbszentrale am 01.10.2014 mitgeteilt. Weiterlesen

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