Künstlersozialabgabe: Keine Ausnahme für Steuerberater und Rechtsanwälte
Die Künstlersozialabgabe ist weder beliebt noch bekannt. Zumindest letzteres wird sich wohl bald ändern, da ihre Zahlung ab dem kommenden Jahr deutlich umfassender kontrolliert wird. Und auch die Steuerberaterkammern kommen um die Abgabe nicht herum, urteilte das BSG am Mittwoch. Andri Jürgensen erläutert die Entscheidung.
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