Grobe Fahrlässigkeit des Skippers in der Wassersport-Fahrzeugversicherung
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Bootsführer den Schaden am Boot grobfahrlässig herbeigeführt hat, sind insbesondere auch die Maßstäbe des Schiffverkehrs und das allgemeine seemännische Grundwissen zu berücksichtigen. Dies geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln, 24.06.2014 - 9 U 225/13) hervor.
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