GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer | Pensionszusage bei Ausscheiden vor Ablauf der Erdienenszeit
Scheidet der beherrschende GGf einer GmbH, dem die Gesellschaft im Alter von 58 Jahren auf das vollendete 68. Lebensjahr eine monatliche Altersrente zugesagt hat, bereits mit 63 Jahren aus dem Unternehmen aus, wird der Versorgungsvertrag tatsächlich nicht durchgeführt. Die jährlichen Zuführungen zu der Pensionsrückstellung stellen dann laut BFH regelmäßig verdeckte Gewinnausschüttungen dar (BFH 25.6.14, I R 76/13, Abruf-Nr. 142627 ).
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