Führerscheinentzug bereits bei niedrigen THC-Werten: Keine Toleranz für Kiffer
Cannabis-Konsumenten, die im Straßenverkehr erwischt werden, dürfen nicht auf die Milde der Gerichte hoffen. Das BVerwG hat heute entschieden, dass bereits eine THC-Konzentration von 1,0 ng/ml Blut zum Entzug der Fahrerlaubnis ausreicht; auch Messabschläge sollen keine vorgenommen werden. Adolf Rebler erläutert die Entscheidung und stellt den Vergleich zu Alkohol am Steuer an.
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