FG Münster: Finanzamt muss Leistungsempfänger zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht erstatten
Ein Leistungsempfänger kann die ihm vom leistenden Unternehmer zu Unrecht in Rechnung gestellte und an diesen gezahlte Umsatzsteuer auch dann nicht vom Finanzamt erstattet verlangen, wenn der Rechnungsaussteller zur Rückerstattung nicht bereit oder in der Lage ist. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden. Die gegen das Urteil vom 03.09.2014 (Az.: 6 K 939/11 AO) eingelegte Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VII R 42/14 anhängig. Weiterlesen
Weiterlesen auf: beck-aktuell