BVerwG zu Betongeld: Leer stehende Wohnungen, die nur als Kapitalanlage dienen = zweitwohnungsteuerfrei
Zweitwohnungsteuer für eine leer stehende Wohnung darf nicht erhoben werden, wenn sie ausschließlich als Kapitalanlage dienen und nicht für eigene Wohnzwecke bzw. als Wohnung für Angehörige vorgehalten wird. Mehr zum Thema 'Zweitwohnung'...Mehr zum Thema 'Zweitwohnungsteuer'...
Weiterlesen auf: Haufe