BVerwG-Urteil: Automatisierte Kennzeichenerfassung - Grundrechtsverletzung?
Der Kläger verlangte vom Freistaat Bayern es zu unterlassen, durch verdeckten Einsatz automatisierter Kennzeichenerkennungssysteme die Kennzeichen von Kraftfahrzeugen des Klägers zu erfassen und mit polizeilichen Dateien abzugleichen. Der Kläger sah seine Grundrechte verletzt.
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