BU-Kunde geht wegen Schweigepflicht leer aus
Ein depressiver Ex-Landesbanker kann keine Leistungen seines BU-Versicherers einklagen, solange er keine Entbindung von der Schweigepflicht über vorvertragliche Krankheiten erteilt hat. Dieses Urteil der Vorinstanz hat jetzt das Kammergericht Berlin bestätigt.
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