BGH zur fiktiven Abrechnung bei Kfz-Haftpflichtschäden
Gegenüber dem Geschädigten, der seinen Kfz-Schaden fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnet, kann der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherer auch nach durchgeführter Eigenreparatur und auch noch im Gerichtsprozess näher darlegen, in welchen Positionen der vom Geschädigten verlangte Geldbetrag den erforderlichen Geldbetrag im Sinne von § 249 BGB übersteigt. Dies geht aus einem jüngst veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, 15.07.2014 - VI ZR 313/13) hervor.
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