BGH zu fehlender Belehrung bei Erfolgshonorar: Schweigen ist definitiv nicht Gold
Dass man als Anwalt über Geld nicht zu sprechen habe, ist ein romantisches Ideal vergangener Tage. Wird aber ein Erfolgshonorar vereinbart, darf der Hinweis auf die gesetzlichen Gebühren nicht fehlen. "Vergisst" der Anwalt diesen, so macht er sich nach einer Entscheidung des BGH wegen Betruges strafbar. Eine verfehlte Kriminalisierung berufsrechtlicher Pflichten, findet Volker Römermann.
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