Bei der Haftung wegen Schimmelpilz spielt der Wandabstand von Möbeln keine Rolle
Vielfach argumentieren Vermieter bei Feuchteschäden, dass den Mieter ein Mitverschulden bei der Entstehung von Schimmelpilz trifft, wenn er große Schränke zu dicht an die Außenwände stellt. Doch die Gerichte halten dieses Argument in dieser Allgemeinheit für unzutreffend.
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