Anwalts-Gebühren vor dem LG München I: 55.000 Euro für ein paar Stunden Arbeit
Ein Rechtsstreit in Bayern erregt mehr als nur lokale Aufmerksamkeit. Über 55.000 Euro verlangt ein Arbeitsrechtler für die Ausarbeitung eines Geschäftsführervertrags. Der Anwalt rechnet dabei nicht etwa horrende Stundenhonorare ab, sondern setzt die gesetzlichen Gebühren an. Verkehrte Welt? Nun soll die Anwaltskammer helfen.
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