Wohngebäudeversicherung: Bei Erdsenkung nicht immer Geld
Eine Familie im südthüringischen Tiefenort kann seit Anfang 2010 nicht mehr in ihrem intakten Haus wohnen. Ein Erdfall riss einen tiefen Krater mitten in den Ort. Die Behörden untersagten es, angrenzende Häuser zu nutzen. Dennoch muss die Wohngebäudeversicherung den geforderten Schadenersatz von rund 330 000 Euro nicht zahlen, entschied das Oberlandesgericht Jena (Az. 4 U 997/12). Der Vertrag der Familie gilt zwar auch für Elementarschäden wie Erdsenkungen. Doch dass das Haus nur wirtschaftlich nicht nutzbar ist, sei noch kein Versicherungsfall. Schon 2002 und 2006 gab es in der Nähe Erdsenkungen. Die Behörde installierte dann eine Alarmanlage. Die Bewohner hätten der Versicherung damals eine Gefahrerhöhung anzeigen müssen, so die Richter. Das Versäumnis spielte für das Urteil aber keine Rolle.
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