Wenn ein Krankenhauspatient verunfallt
(verpd) Laut Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) haben Patienten, die auf dem Weg zur oder in eine Klinik oder eine Vorsorge- und Rehabilitations-Einrichtung einen Unfall erleiden, unter Umständen einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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