VG Neustadt an der Weinstraße: Tschechische Fahrerlaubnis bei Wohnsitzverstoß nicht ausreichend in Deutschland
Kann ein deutscher Staatsbürger nach einer Verkehrskontrolle, bei der festgestellt wurde, dass er im Besitz einer im EU-Ausland ausgestellten Fahrerlaubnis ist, nicht genügend belegen, dass er in dem Ausstellerstaat einen Wohnsitz über einen ausreichend langen Zeitraum begründet hatte, darf ihm das Recht abgesprochen werden, im Bundesgebiet ein Kraftfahrzeug zu führen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit Beschluss vom 10.09.2014 in einem Eilverfahren entschieden (Az.: 3 L 767/14). Weiterlesen
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