VG Göttingen zu falscher Überweisung: Professor muss 25.000 Euro zurückzahlen
Für die Beihilfe zu Krankenkosten hatte ein Professor ein Rezept über 50,52 Euro eingereicht. Daraus machte die Beihilfestelle versehentlich 50.352 Euro. Die Hälfte der Summe wurde auf das Konto des Wissenschaftlers überwiesen, der Irrtum fiel erst Jahre später auf. Behalten darf der Mann das Geld nach einem Urteil des VG Göttingen dennoch nicht.
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