Versicherung: Freie Wahl des Mediators
Der Rechtsschutzversicherer Deurag darf Kunden nicht vorschreiben, zu welchem Mediator sie für einen Schlichtungsversuch gehen. Ein vom Versicherer gewählter Schlichter sei nicht unparteiisch, so das Landgericht Frankfurt (Az. 2-06 O 271/13). Der Tarif M-Aktiv des Versicherers Deurag sieht in alten Verträgen vor, dass Kunden zum Beispiel im Arbeitsrecht zunächst eine Schlichtung versuchen müssen. Den Schlichter wollte die Deurag vorgeben.
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