Verkehrsunfallsachen | Wer muss welche Anwaltskosten erstatten?
Für die Anwaltskosten der Unfallregulierung haftet der Unfallgegner aus Deliktsrecht (§ 823 BGB), Gefährdungshaftung (§ 7 StVG, § 115 Abs. 1 VVG) oder Vertrag (z.B. Abfindung) – aber nicht unbegrenzt (BGH VersR 06, 521). Der folgende Beitrag erklärt, wer dem Anwalt des Geschädigten welche Kosten ersetzen muss. Klären Sie auch Ihren Mandanten hierüber auf!
Weiterlesen auf: IWW