Urteil bestätigt GKV: Grundsätzlich keine Kostenübernahme von Zahnimplantaten
Gesetzlich Krankenversicherte, die darauf hoffen, dass ihre Kasse die Kosten für geplante Zahnimplantate übernimmt, werden schwer enttäuscht sein. Ein Gericht hat klargestellt, dass diese Art des Zahnersatzes nicht zum Leistungskatalog der GKV zählt.
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