Trunkenheitsfahrt mit fahrlässiger Tötung - Haftstrafe ohne Bewährung
Die Verhängung einer Haftstrafe ohne Bewährung für eine bei einer Trunkenheitsfahrt begangene fahrlässige Tötung kann zur Verteidigung der Rechtsordnung bei einem nicht vorbestraften Täter geboten sein, so die Entscheidung des OLG Hamm.
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