Trotz mehr als 85.000 € Verlust an VBL-Zusatzrente: Keine besondere Härte laut Urteil des Landgerichts Karlsruhe
Kaum glaublich, aber wahr: Das Landgericht Karlsruhe hat am 19.9.2014 die Klage eines Rentners auf monatlich 323,39 € mehr Zusatzrente vom Rentenbeginn bis zum Lebensende abgewiesen, weil es sich nur um eine "besondere Form der Stichtagsnähe" und keinen besonderen Härtefall handle (LG Karlsruhe Az. 6 O 418/13).
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