Schmerzensgeld auch bei geringfügigen Verletzungen?
Personen, die bei einem Verkehrsunfall nur geringfügige körperliche Beeinträchtigungen erleiden, haben laut einem Urteil des OLG Naumburg vom 19.02.2014 - 5 U 206/13 keinen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Unfallverursacher.
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