Scheidung: Mehr Klarheit bei fondsgebundenen bAV-Versorgungen
Bei fondsgebundenen Verträgen verändert sich der Wert börsentäglich. Daher kann es zwischen der Auskunft des Versorgungsträgers zum Ausgleichswert und der Rechtskraft der Scheidung durchaus zu deutlichen "Ausschlägen" je nach Börsenlage kommen. Doch wie ist damit umzugehen? Welcher Wert ist dann letztlich zu teilen? Und welche Kompensation muss der Versorgungsträger anbieten, wenn er statt der vorzeitigen Risiken, wie Invalidität und Tod, die in der ursprünglichen Versorgung neben einer Altersrente mit abgedeckt waren, nur eine Altersrente anbietet? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH, 25.06.2016 - XII ZB 568/10) zu befassen und fand für diese kniffeligen Fragen pragmatische Lösungen.
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