Reisevermittler darf Versicherungen nicht unterschieben
29.07.2014 - LG Berlin vom 29.07.2014 (15 O 413/13) – nicht rechtskräftig Der Internet-Reisevermittler Opodo darf Kunden nicht durch eine irreführende Buchungsgestaltung und unseriöse Warnhinweise zum Abschluss von Reiseversicherungen verleiten. Außerdem muss das Unternehmen die für die meisten Zahlungsweisen erhobene Servicepauschale bereits zu Beginn der Buchung in den Flugpreis einrechnen. ... mehr
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