Recht: Riester-Verträge sind in der Regel pfändbar
Finanzhäuser vermitteln in der Regel, das in Riesterverträgen angesparte Vermögen sei nicht pfändbar. Das Gegenteil ist richtig, wie ein Urteil des Amtsgerichts München belegt. Sämtliches Vermögen in Riesterverträgen, soweit es auf Beiträgen beruht, die (noch) nicht gefördert wurden, kann jederzeit gepfändet werden. Mehr zum Thema 'Immobiliendienstleister'...
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