Privatpatienten: Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung auch nur eines einzelnen Tarifs
Sind Sie privat krankenversichert? Dann haben Sie möglicherweise sowohl eine Krankheitskosten-Versicherung als auch eine Versicherung zur Zahlung von Krankentagegeld abgeschlossen. Wichtig zu wissen: Auch wenn nur die Prämie einer dieser beiden Versicherungen erhöht wurde, steht Ihnen das Recht zur Kündigung des gesamten Versicherungsvertrags zu.
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