OWi-Recht | Getönte Autoscheiben: Bei Folien Prüfzeichen und Bauartgenehmigung beachten – Zweiter Außenspiegel notwendig
Viele finden sie schick und sportlich, andere schätzen ihren Schutz vor Hitze und UV-Strahlung. Getönte Autoscheiben erfreuen sich großer Beliebtheit. Wer seinen Wagen nicht ab Werk verdunkeln lässt, muss auf Folien aus dem Zubehörhandel zurückgreifen. „Zulässig sind nur Folien mit einem entsprechenden Prüfzeichen“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland, und ergänzt: „Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.“
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