OLG Hamm zur Auslegung von Testamenten: "Erbschaft gemäß Berliner Testament" zu unklar
Wer seinen Willen bei der Testamentserrichtung nicht klar und deutlich formuliert, der vererbt am Ende gar nichts – oder anders, als er denkt. Der Verwendung einer offensichtlich falsch verstandenen Klausel macht das OLG Hamm damit einen Strich durch die Rechnung.
Weiterlesen auf: Legal Tribune Online