Neue Urteile verbieten falschen Betreuervermerk
Makler erfahren immer wieder schmerzlich: Eine Vollmacht ihres neuen Kunden ist keine Gewähr, dass der Versicherer den Betreuungswunsch akzeptiert, geschweige denn Betreuungscourtage zahlt. Einige Gesellschaften verweisen im Rahmen eines Betreuervermerks weiterhin nur auf die eigene Vertriebsorganisation. Was Gerichte dazu sagen.
Weiterlesen auf: portfolio international