Makler müssen Ventillösung dulden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Grundsätze aufgestellt, nach denen ein gebundener Vermittler ausnahmsweise Geschäft bei fremden Versicherern eindecken kann. Diese Ventillösung hatte einem Makler nicht gefallen, doch der juristische Vorstoß ging nach hinten los, berichtet „portfolio international“ in seiner neuen Ausgabe.
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