Lebensversicherungen – Abwehr von Rückkaufswert trotz BGH-Urteil noch möglich?
Der BGH entschied gleich zweimal über den Widerspruch bei Lebensversicherungen, da sich Versicherte gegen den Rückkaufswert nach einer Kündigung wehren. Da recht ähnliche Fälle unterschiedlich beurteilt wurden, ist die Rechtlage für Versicherte nicht einfach zu durchschauen.
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