Kurios: Nach Gartenarbeit Schmerzensgeld von mindestens 10000 Euro
Nachdem die Klägerin 10kg Rasensamen auf ihrem Grundstück verteilt hatte, bildete sich in Folge dichter Unkrautbewuchs. Das Saatgut sei vordorben gewesen, so die Klägerin. Durch das Unkraut jäten sei sie erkrankt. Sie verlangte eine Entschädigung von mindestens 10.000 Euro. Die Klage wurde abgewiesen.
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