Kreuzfahrt - Wenn der Höhepunkt einer Reise ausbleibt...
Der Kläger verlangte Schadensersatz in Höhe von über 4000 Euro, weil als „besonderer Höhepunkt“ seiner Schiffsreise die Passage des Panamakanals angekündigt war, diese aber nicht wie vorgesehen morgens um 6 Uhr, sondern erst nach 16 Uhr startete. Der überwiegende Teil der Durchfahrt geschah deshalb im Dunklen.
Weiterlesen auf: rechtsindex.de