Keine Abrechnung auf Gutachtenbasis im Inland bei Reparatur im Ausland
Wer sein unfallbeschädigtes Kraftfahrzeug im Ausland fachgerecht, aber günstiger als in Deutschland reparieren lässt, kann nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stuttgart, 30.06.2014 - 5 U 28/14) nicht auf der Grundlage eines in Deutschland erstellten Schadengutachtens mit höherem Reparaturbetrag abrechnen.
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