Kein Schadenersatz bei provoziertem Unfall
Provoziert ein Verkehrsteilnehmer einen Unfall, so willigt er in die Beschädigung seines Fahrzeuges ein. Mangels rechtswidriger Eigentumsbeschädigung steht ihm ein Schadenersatzanspruch somit nicht zu (OLG Hamm, 11.03.2013 - 6 U 167/ 12).
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