Hartz4 - Das Sparbuch der Großeltern
Das Jobcenter lehnte für die minderjährige Tochter der Klägerin Leistungen ab, weil die Großeltern Sparbücher auf den Namen der Enkelin angelegt hatten. Diese waren nicht bereit, die Sparbuch zu kündigen und den Betrag von rund 9500 Euro auszubezahlen.
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