EuGH: Haftpflichtversicherung muss für Traktorunfall im Hof eines Bauernhofs einstehen
In den europäischen Mitgliedstaaten muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für alle Unfallschäden einstehen, die bei der Benutzung eines Fahrzeugs, die dessen gewöhnlicher Funktion entspricht, verursacht wurden. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Traktor im Hof eines Bauernhofs bewegt wird, um seinen Anhänger in eine Scheune zu fahren. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 04.09.2014 entschieden (Az.: C-162/13). Weiterlesen
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