Entfernungspauschale | Auch ein Freiberufler hat nur eine regelmäßige Arbeitsstätte
In mehreren Urteilen hat der BFH (9.6.11, VI R 36/10, BStBl II 12, 36; VI R 55/10, BStBl II 12, 38 und VI R 58/09, BStBl II 12, 34) entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann. Dies gilt auch für Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften (FG Nürnberg 18.3.14, 1 K 1714/13; Rev. BFH VIII R 33/14).
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