Direktversicherung – von den Pflichten der Arbeitgeber
(verpd) Ein Beschäftigter hat keinen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz, wenn ihn sein Arbeitgeber nicht auf die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung hinweist. Das hat das Bundesarbeitsgericht dieses Jahr in einem Urteil entschieden (Az. 3 AZR 807/11).
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