Der tiefergelegte Golf und der Kanaldeckel
Ein Autofahrer war auf einer nicht explizit als Parkplatz ausgewiesener Fläche an einem erhöhten Gullideckel hängengeblieben. Ob er oder die Gemeinde für die Schäden durch ausgelaufenes Öl sowie diejenigen am Kfz aufkommen muss, konnte erst vor Gericht geklärt werden. mehr ...
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