Autoversicherung: Fahrräder auf Dachträger
Wer mit Rädern auf dem Dach in ein Parkhaus fährt und einen Schaden verursacht, handelt grob fahrlässig. Die Vollkaskoversicherung muss dann nicht für den ganzen Schaden zahlen. Im betreffenden Fall durfte die Vollkaskoversicherung dem Autofahrer 30 Prozent des Schadens aufbrummen (Landgericht Hagen, Az. 7 S 21/13).
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