Augenlasern: Versicherung zahlt, Beihilfe nicht
Eine kurzsichtige Polizistin aus Oberbayern bekommt von ihrem Dienstherrn keine Beihilfe für eine Laseroperation ihrer Augen. Die Beamtin hatte sich die Augen für rund 3 000 Euro lasern lassen. Ihre Brille konnte sie im Dienst oft nicht tragen, da sie häufig an Einsätzen gegen Gewalttäter beteiligt war. Kontaktlinsen verträgt sie nicht. Dennoch weigerte sich die Beihilfe zu zahlen und bekam beim Verwaltungsgericht München recht: Der Eingriff sei nicht medizinisch notwendig gewesen, da sie auch weiterhin die Brille hätte tragen können, um ihre Kurzsichtigkeit zu korrigieren (Az. M 17 K 13.3362). Die private Krankenversicherung der Polizistin übernahm dagegen die Hälfte der Operationskosten.
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