Augen­lasern: Versicherung zahlt, Beihilfe nicht

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ARAG B2B - KW 46 - KV

Augen­lasern: Versicherung zahlt, Beihilfe nicht

Eine kurz­sichtige Polizistin aus Oberbayern bekommt von ihrem Dienst­herrn keine Beihilfe für eine Laser­operation ihrer Augen. Die Beamtin hatte sich die Augen für rund 3 000 Euro lasern lassen. Ihre Brille konnte sie im Dienst oft nicht tragen, da sie häufig an Einsätzen gegen Gewalt­täter beteiligt war. Kontaktlinsen verträgt sie nicht. Dennoch weigerte sich die Beihilfe zu zahlen und bekam beim Verwaltungs­gericht München recht: Der Eingriff sei nicht medizi­nisch notwendig gewesen, da sie auch weiterhin die Brille hätte tragen können, um ihre Kurz­sichtig­keit zu korrigieren (Az. M 17 K 13.3362). Die private Kranken­versicherung der Polizistin über­nahm dagegen die Hälfte der Operations­kosten.

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