Anlageberater müssen auf außergewöhnlich hohe Gebühren hinweisen
Schließen Sie auf Rat Ihres Anlageberaters einen Anlagevertrag ab, der besonders hohe Gebühren mit sich bringt, muss der Berater ungefragt darauf hinweisen. Tut er das nicht, müssen Sie die Gebühren nicht bezahlen.
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