Allgemeines Versicherungsvertragsrecht | Rücktritt des Versicherers bei Anzeigepflichtverletzung des VN
Verletzt der VN seine Anzeigepflichten, kann der VR nur vom Vertrag zurücktreten, wenn er den VN durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. So verlangt es § 19 Abs. 5 VVG.
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