Alkoholbedingter Auto-Unfall - Wann der Versicherer die Leistung auf Null kürzen kann
Ein Kaskoversicherer ist berechtigt, die Versicherungsleistung auf Null zu kürzen, wenn der Fahrzeugführer den Schaden am versicherten Fahrzeugs im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit (hier mit 2,07 Promille Alkohol im Blut) herbeigeführt hat. Dies geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Landgerichts Dortmund (LG Dortmund, 04.07.2014 - V ZR 229/13) hervor.
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