Zu hohe Gebühren für Rücklastschriften und Mahnungen
LG Hamburg vom 6.5.2014 (312 O 373/13)06.05.2014 - LG Hamburg vom 6.5.2014 (312 O 373/13) Das Landgericht Hamburg hat der Callmobile GmbH untersagt, für eine Mahnung 5,95 Euro und für eine Rücklastschrift 15,00 Euro von ihren Kunden zu verlangen. Diese Klauseln im Preisverzeichnis des Mobilfunkanbieters sind unwirksam, entschieden die Richter nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). ... mehr
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