Wohngebäudeversicherung - Falsche Angabe gegenüber Versicherung kostet Versicherungsschutz
Wohngebäudeversicherung: Ein Wohnungsbesitzer ließ aus Unachtsamkeit einen brennenden Topf auf dem Herd stehen, so dass ein Brandschaden von 20.000 Euro entstand. Weil aber der Mann in der Schadensmeldung falsche Angaben machte und seine Wohngebäudeversicherung täuschen wollte, geht er nun komplett leer aus. Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte mit einem aktuellen Urteil, dass die Versicherung nicht für den Schaden zahlen muss (Az. 5 U weiterlesen
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