Versorgungsausgleich: Unterhaltsverzicht hindert Anspruch auf ungekürzte Rente
Ist die Ehe zerbrochen, kann dies im Rentenalter aufgrund des Versorgungsausgleichs zu finanziellen Einbußen führen. Wurde darüber hinaus zwischen den Eheleuten im Falle einer Scheidung ein wirksamer gegenseitiger Unterhaltsverzicht erklärt, besteht kein Anspruch auf eine Altersrente ohne Kürzung. Mehr zum Thema 'Unterhalt'...Mehr zum Thema 'Versorgungsausgleich'...Mehr zum Thema 'Scheidung'...
Weiterlesen auf: Haufe