Urteil Rentenversicherung: Wann man zuviel gezahlte Rente behalten darf...
Nur wenn grobe Fahrlässigkeit des Versicherten vorliegt, ist die Rentenversicherung berechtigt, eine zu Unrecht gezahlte Rente zurückzufordern. Die Rentenversicherung muss dann innerhalb eines Jahres nach Kenntnis der Tatsachen tätig werden. Wird dies versäumt, darf man die zuviel gezahlte Rente behalten.
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